Faktor-Verfahren: Individuelle Besteuerung für Ehepaare

 

Ehepartner können seit zwei Jahren neben den herkömmlichen Steuerklassen-Kombinationen eine weitere Variante wählen: das Faktorverfahren. Dieses Modell soll gewährleisten, dass jedem Ehepartner die individuellen Steuerentlastungen bereits beim Lohnsteuerabzug zugestanden werden. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein Merkblatt mit Tabellen herausgegeben, die Arbeitnehmern die Wahl der Steuerklasse erleichtern sollen.

Faktor fürs Familieneinkommen

Ehepartner können sich in der Regel die Steuerklassenkombinationen IV/IV oder III/V aussuchen. Hierbei wird aber meist entweder zu viel oder zu wenig Lohnsteuer abgezogen. Dadurch haben Arbeitnehmer-Ehepaare entweder sehr viel weniger netto pro Monat oder aber müssen mit hohen Steuernachzahlungen rechnen. Aus diesem Grund wurde 2010 das so genannte Faktorverfahren eingeführt. Das ist ein Modell, das die Besteuerung der Eheleute nach ihrem Anteil am Familieneinkommen abbilden soll.

Lohnsteuerabzug wird individuell

Mit dem Faktorverfahren soll jeder Ehepartner beim monatlichen Lohnsteuerabzug bereits die ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen erhalten. Die Eheleute teilen dem Finanzamt zu Beginn des Jahres ihre voraussichtlichen Jahresgehälter und Freibeträge mit. Aus diesen Informationen errechnet die Behörde dann die Einkommensteuerlast und setzt sie ins Verhältnis zu der Summe, die beide Ehepartner in Steuerklasse IV als Lohnsteuer zahlen müssten. Daraus ergibt sich ein Faktor, der immer kleiner ist als eins und mit drei Stellen nach dem Komma auf die Lohnsteuerkarten eingetragen wird. Mit diesem Faktor errechnen dann die jeweiligen Arbeitgeber die zu zahlende monatliche Lohnsteuer der Ehepartner.

Faktorverfahren jetzt beantragen

Das Faktorverfahren lässt sich formlos oder mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt beantragen. Achtung: Wer sich für das Faktorverfahren entscheidet, muss am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abgeben. Sollten Sie sich bereits in diesem Jahr für das Faktorverfahren entschieden haben, müssen Sie dies für das Jahr 2013 wegen der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte neu beantragen. Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gern an.

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Kommentare: 3
  • #1

    Eulalia Otwell (Mittwoch, 01 Februar 2017 17:11)


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  • #3

    Willette Lemaster (Freitag, 03 Februar 2017)


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