Eingetragene Lebenspartnerschaften profitieren vom Splitting-Tarif

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting verfassungswidrig ist. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, unverzüglich und rückwirkend zum 1. August 2001 die festgestellte Ungleichbehandlung zu ändern. Die Unionsfraktion im Bundestag kündigte bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause an.

Schutz von Ehe und Familie keine Basis für Ungleichbehandlung

Eingetragene Lebenspartner müssen im Ehegatten-Splitting Eheleuten künftig gleich gestellt werden. Das stellte jetzt das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 7. Mai 2013 fest (Az. 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07). Die Richter begründeten dies damit, dass allein der besondere Schutz der Ehe und Familie aus dem Grundgesetz die steuerliche Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft nicht rechtfertigt. Familienpolitische Intentionen würden hier nicht greifen, da der Splittingvorteil allein von der Existenz einer Ehe abhänge, nicht jedoch von Kindern.

Splitting nun auch für eingetragene Lebenspartnerschaften

Der Gesetzgeber muss nun unverzüglich und rückwirkend zum 1. August 2001 die Rechtslage ändern. Das Karlsruher Gericht ordnete an, dass bis zu einer Gesetzesänderung die Splittingvorschriften auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden sind. Bereits vor einem Jahr hatten sich die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern darauf verständigt, eingetragenen Lebenspartnerschaften auf Antrag die Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. Die Betroffenen mussten allerdings zunächst Einspruch einlegen mit Hinweis darauf, dass sie nicht zusammenveranlagt wurden oder die Steuerklassenkombination III/V wählen durften. Erst dann konnten die Finanzämter die Steuervorteile gewähren. Dies sollte nun mit Blick auf den Ausgang des Verfahrens ohne weiteres möglich sein.

Koalition bringt neues Gesetz zu Ehegattensplitting auf den Weg

Die Unionsfraktion im Bundestag beschloss bereits in einer Sondersitzung, noch vor der Sommerpause ein Gesetz zur steuerlichen Gleichbehandlung von Homosexuellen auf den Weg zu bringen. Der Gesetzentwurf soll im Juni im Bundestag und im Juli im Bundesrat verabschiedet werden.

 

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