Neues Umsatzsteuer-Merkblatt der Finanzverwaltung: Rücksprache mit Berater wichtig

Viele Gesetze und Vorschriften wurden in den vergangenen Jahren erlassen, um den Umsatzsteuerbetrug – oft auch als Karussell-Geschäft bezeichnet – einzudämmen. Nach Schätzungen von Experten gehen dem deutschen Staat auf diese Weise jährlich rund 15 Milliarden Euro verloren. Nun hat sich die Finanzverwaltung ein neues „Merkblatt“ ausgedacht. Aber Achtung: Eine Unterschrift kann folgenreich sein.

Merkblatt zur Umsatzsteuer: Belehrung statt Information

Die Finanzämter haben ein Schreiben entwickelt, das steuerpflichtigen Unternehmern die Konsequenzen bestimmter Verhaltensweisen in puncto Umsatzsteuerbetrug erläutert. Das Schreiben ist mit der Bezeichnung „Merkblatt zur Umsatzsteuer: Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Missbrauchsverbots“ überschrieben. Jedoch handelt es sich nicht lediglich um Informationen der Finanzverwaltung, vielmehr geht es darum, den Unternehmer zu belehren – und ihm möglicherweise später den Vorsteuerabzug zu verweigern.

Umsatzsteuerbetrug: Unternehmer werden unter Generalverdacht gestellt

In dem Schreiben werden insgesamt rund 40 Punkte aufgezählt, an denen die Finanzverwaltung möglichen Umsatzsteuerbetrug zu erkennen glaubt. Unterschieden wird in drei Kategorien:

1. Allgemeine Umstände,

2. Umstände beim Kauf mit Blick auf den Lieferanten

3. Umstände beim Verkauf mit Blick auf den Abnehmer

Viele Experten sind jedoch der Auffassung, dass damit zum Teil völlig normales Geschäftsgebaren in ein schlechtes und vor allem betrugsverdächtiges Licht gerückt wird. Die aufgezählten Punkte sind teilweise weit hergeholt. Es entsteht der Eindruck, dass betroffenen Unternehmern gewissermaßen vorsorglich der gute Glauben abgesprochen werden soll. Dies ist umso problematischer, als dass es durchaus steuerzahlerfreundliche EU-Rechtsprechung gibt, die besagt, dass es nicht Aufgabe der Steuerpflichtigen sein kann, Umsatzsteuer-Vorschriften beim Rechnungsaussteller zu überprüfen.

Nicht unterschreiben, sondern prüfen!

Mit dem „Merkblatt“ fordert die Finanzverwaltung Unternehmer auf, durch Unterschrift zu erklären, dass sie die Belehrung angenommen haben. Vorsicht: Wenn Sie ein solches Merkblatt einfach unterzeichnen, verlieren Sie im Zweifel Ihren Vorsteuerabzug! Wenden Sie sich bitte an uns: Wir prüfen, inwiefern Sie Dokumentationspflichten erfüllen müssen.

Außerdem sorgen wir dafür, für Sie gegen Steuerbescheide, die sich auf dieses Merkblatt gründen, das Einspruchsverfahren ins Rollen zu bringen. Wenn Sie mehr über dieses Thema und die Unvereinbarkeit des Merkblatts mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wissen wollen, sprechen Sie uns bitte an!

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