Ab und zu ist auch bei gut laufenden Unternehmen das Geschäftskonto mal in den Miesen. Viele Selbstständige gleichen diese kurzfristigen Engpässe mit Privateinlagen – per Überweisung oder Bareinzahlung – aus. Aber Achtung: Kann dem Finanzamt nicht der Ursprung des Geldes nachgewiesen werden, gibt es spätestens bei einer Betriebsprüfung Scherereien.
Privateinlagen: Besser dokumentiert
Wenn es mal wieder etwas länger dauert, bevor Rechnungen bezahlt werden, ist es durchaus legitim, das Geschäftskonto aufzufüllen. Grundsätzlich gilt: Privateinlagen sind keine Betriebseinnahmen. Das bedeutet, dass sie den zu versteuernden Gewinn nicht erhöhen. Ob Überweisung vom Privat- aufs Geschäftskonto oder eine größere Einzahlung auf das leere betriebliche Konto: All dies sind Privateinlagen. Allerdings gibt es gute Gründe, diese privaten Einlagen aufzuzeichnen. Denn sonst kommt der Fiskus spätestens bei einer Außenprüfung auf die Idee, bei dem eingezahlten Geld könne es sich um Schwarzgeld handeln.
Steuerzahler muss Herkunft beweisen können
Denn Steuerzahler sind laut Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs verpflichtet, bei unklaren Bareinzahlungen auf ein betriebliches Konto verstärkt bei der Aufklärung mitzuhelfen. Kann der
Selbstständige die vorgeblichen Privateinlagen nicht dokumentieren, darf das Finanzamt davon ausgehen, dass es sich um nicht erklärte Betriebseinnahmen und um steuerpflichtige Umsätze handelt.
Gerade bei Betrieben mit täglichen Bargeschäften entspricht dies, so auch andere Urteile von Finanzgerichten, der Lebenserfahrung (FG Niedersachsen, Az. 15 K 379/08).
Privateinlagen nachweisen und dokumentieren
Wenn Sie also Bargeld auf Ihr Geschäftskonto einzahlen oder einen privaten Scheck einreichen, dokumentieren Sie zeitnah, woher das Geld stammt und heften Sie die Nachweise in Ihre Buchhaltungsordner. Erhalten Sie ein Geldgeschenk von einem Verwandten, lassen Sie sich das Ganze quittieren – das geht auch ganz formlos auf einem Blatt Papier. Falls Sie einen längerfristigen finanziellen Engpass haben und ein Darlehen aus dem privaten Umfeld erhalten, sollten Sie einen Darlehensvertrag abschließen. Darin sollte enthalten sein, wer Ihnen das Geld geliehen hat, ob und wie das Geld zurückgezahlt werden soll und wann Ihnen das Geld überreicht worden ist.
Übrigens: Grundsätzlich ist es sinnvoll, Geschäftliches vom Privaten zu trennen. Sorgen Sie also dafür, dass Sie sowohl ein Geschäfts- als auch ein Privatkonto haben – und dass Ihre Einnahmen und Ausgaben entsprechend klar strukturiert sind.