Arztkosten: eine zumutbare Belastung

Brille, Zahnimplantate oder die Zuzahlungen beim Arzt: Krankheitskosten sind im Prinzip Ihre Privatsache. Das Finanzamt lässt einen steuerlichen Abzug nur dann zu, wenn die Behandlungen medizinisch notwendig sind und Sie die Kosten selbst getragen haben. Außerdem müssen Sie sich einen Eigenanteil gefallen lassen. Dass dies rechtlich zulässig ist, hat vor kurzem der Bundesfinanzhof bestätigt. Es lohnt sich daher, möglichst viele Kosten in einem Jahr zu sammeln.  

 

Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten rechtmäßig

Der Bundesfinanzhof hat vor kurzem in mehreren Urteilen entschieden, dass Steuerzahler auch bei Krankheitskosten eine zumutbare Belastung selbst tragen müssen (VI R 32/13, VI R 33/13). Erst, wenn diese überschritten ist, können Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. In den zugrundeliegenden Verfahren hatten die Kläger verschiedene Krankheitskosten – unter anderem Zahnreinigung, Zuzahlungen für Medikamente und Zweibettzimmerzuschläge – in ihrer Steuererklärung angesetzt. Diese Aufwendungen seien, so die Kläger, zwangsläufig entstanden und von Verfassung wegen ohne Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung abzuziehen. Der Bundesfinanzhof jedoch urteilte, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten sei, bei Krankheitskosten auf den Ansatz der zumutbaren Belastung zu verzichten.

 

Die zumutbare Belastung richtet sich nach der Höhe der Gesamteinkünfte und Ihrer familiären Situation:

 

Sie haben… Einkünfte bis 15.340 Euro Einkünfte zwischen 15.340 und 51.130 Euro Einkünfte über 51.130 Euro
 kein Kind und es gilt der Grundtarif  5 % 6 % 7 %
kein Kind und es gilt der Splittingtarif 4 % 5 % 6 %
ein oder zwei Kinder 2 % 3 % 4 %
drei oder mehr Kinder 1 % 1 % 2 %

Arztkosten: medizinisch notwendig und nachweisbar

Haben Sie also zum Beispiel zwei Kinder und Einkünfte in Höhe von 40.000 Euro, müssen Sie sich drei Prozent als zumutbare Belastung bei den Arztkosten anrechnen lassen. Außerdem gilt: die Ausgaben müssen medizinisch notwendig sein und Sie müssen sie nachweisen können. Darüber hinaus müssen Sie die Kosten selbst getragen haben, mögliche Erstattungen Ihrer Versicherung müssen abgezogen werden.

 

Möglichst viele Krankheitskosten in einem Jahr

Wenn Sie Ihre Krankheitskosten steuerlich geltend machen wollen, sollten Sie möglichst auf Ratenzahlung verzichten. Denn so können Sie die Summe der Aufwendungen steigern. Außerdem sollten Sie darauf achten, viele planbare Behandlungen in einem Jahr zusammenzufassen. Wenn Sie beispielsweise eine neue Brille benötigen und vorhaben, Zahnimplantate setzen zu lassen, sollten Sie dies möglichst im gleichen Jahr tun. Auf diese Weise überschreiten Sie schneller die Grenze der zumutbaren Belastung.

 

Ebenfalls absetzbar: Fahrtkosten zum Arzt

Wichtig: Sammeln Sie während des Jahres erst einmal alle Belege, die Ihnen beim Arzt und beim Gang zur Apotheke entstehen. Wir entscheiden dann gemeinsam mit Ihnen am Jahresende, ob ein steuerlicher Ansatz sinnvoll ist.

 

Und noch ein Tipp: Wenn Sie mit dem Auto zum Arzt fahren, zählen die Fahrtkosten auch zu den außergewöhnlichen Belastungen. Hier können Sie 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer geltend machen. Damit wir diese Ausgaben für Sie berücksichtigen können, notieren Sie einfach die Kilometerangaben direkt auf der entsprechenden Rechnung.

 

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